Alleinstehende Mütter

Die Zahl alleinstehender Mütter, also Frauen, die es aus unterschiedlichen Gründen vorziehen, mithilfe der medizinisch unterstützten Reproduktion Mutter zu werden, wächst stetig.

In unserem Land (Spanien) war es bereits durch das Gesetz Nr. 35/1988 schon früher möglich, Kinderwunsch-Behandlungen mithilfe der medizinisch unterstützten Reproduktion bei allen Frauen durchzuführen. Die im Gesetz angeführten Gründe lauteten u.a. „… auf der Grundlage des Respekts vor den Rechten der Frau, eine eigene Familie im Sinne der internationalen Vereinbarungen und Abkommen zu gründen, die die Gleichheit der Frau garantieren, hat das Gesetz die Aufgabe, jegliche Vorbehalte und Einschränkungen zu beseitigen, die ihren Willen zur Fortpflanzung und Gründung einer Familie in der von ihr aus freien Stücken und bewusst gewählten Form untergräbt“.

In Artikel 6 des derzeit geltenden Gesetzes Nr. 14/2006 über Techniken zur medizinisch unterstützten Reproduktion heißt es: „Alle Frauen über 18 Jahren, die ihre volle Handlungsfähigkeit besitzen, haben das Recht, Empfängerinnen oder Nutznießerinnen der in diesem Gesetz geregelten Techniken zu sein, vorausgesetzt, dass sie ihr schriftliches Einverständnis hierzu bewusst, aus freien Stücken und ausdrücklich erteilt haben. Die Frau hat das Recht, unabhängig von ihrem Familienstand und ihren sexuellen Neigungen Nutznießerin oder Empfängerin der in diesem Gesetz geregelten Techniken zu sein.“

In den spanischen IVI-Kliniken haben wir von Anbeginn an medizinisch unterstützte Reproduktionsbehandlungen bei Frauen ohne Partner oder homosexuellen Frauen durchgeführt, um sie bei ihrem Wunsch, auch als alleinstehende Mütter Kinder zu bekommen, zu unterstützen. 
Zuerst prüfen wir die reellen Möglichkeiten in jedem Einzelfall. Dazu bedienen wir uns verschiedener Diagnosewerkzeuge, wie dem Ultraschall, der Hormonanalyse und einer Untersuchung der Eileiter mithilfe der Hysterosalpinographie. 

Danach legen wir anhand dieser Ergebnisse und dem Alter der Patientin die geeignete Behandlungsart fest: Intrauterine Insemination mit Spendersamen (IAD), In-Vitro-Fertilisation (IVF), Spende der beiden männlichen und weiblichen Gameten oder ein Transfer durch andere Paare gespendeter Präembryonen. 
Die Erfolgschancen hängen somit von der durchgeführten medizinisch unterstützten Reproduktionsbehandlung ab und können, ganz allgemein gesagt, zwischen 20% bei einer Insemination und bis zu 70% bei einer Spende von beiden Gameten schwanken. 

Die Wahl der geeignetsten Gameten erfolgt, wie es das Gesetz zum Schutz der Anonymität vorschreibt, durch das medizinische Team, das diese gleichzeitig auch nach der größtmöglichen Ähnlichkeit an phänotypischen und immunologischen Merkmalen mit der Empfängerin aussucht.